Die Änderungen umfassen hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Festlegung einheitlicher Mindest-Qualifikations- und Tauglichkeitsstandards für die gesamte nautische Besatzung;
Einführung zusätzlicher Berechtigungen für Schiffsführungsaufgaben, für die aus Gründen der Sicherheit der Schifffahrt und von Personen sowie des Schutzes der Umwelt besondere Qualifikationen erforderlich sind;