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Eisenbahnrecht Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden (RV 1168 AB 1194 BlgNR 27. GP), BGBl I 2021/231

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2022/24ZVR 2022, 51 Heft 2 v. 27.1.2022

Die Änderungen enthalten folgende Schwerpunkte:

Umsetzung mehrerer EU-RL;

Möglichkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, seine Funktionen an andere geeignete Unternehmen oder Stellen auszulagern; Überwachung der Gesetzeskonformität durch die Schienen-Control Kommission;

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