Die Änderungen enthalten folgende Schwerpunkte:
Umsetzung mehrerer EU-RL;
Möglichkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, seine Funktionen an andere geeignete Unternehmen oder Stellen auszulagern; Überwachung der Gesetzeskonformität durch die Schienen-Control Kommission;