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Kraftfahrrecht Kundmachung der BMK gem § 64b Abs 3a KDV über das Vorliegen der Voraussetzungen für die vorübergehende Ausnahme vom Präsenzunterricht für die theoretische Fahrschulausbildung, BGBl II 2021/477

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2022/20ZVR 2022, 50 Heft 2 v. 27.1.2022

Es wurde kundgemacht, dass die Voraussetzungen für die vorübergehende Ausnahme vom Präsenzunterricht für die theoretische Fahrschulausbildung für den Zeitraum von 22. 11. 2021 bis 14. 1. 2022 vorliegen und dass in diesem Zeitraum die theoretische Fahrschulausbildung in Form von "e-Learning" zulässig ist.

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