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Nichtabsolvierung des Fahrsicherheitstrainings, Nachfrist ist gesetzlich vorgesehen

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/163ZVR 2022, 349 Heft 10 v. 27.9.2022

Da § 4c Abs 2 FSG 1997, abgesehen von der darin normierten viermonatigen Nachfrist, die Einräumung einer weiteren Frist nicht vorsieht, kommt es auf die Angemessenheit der von der belBeh gesetzten Nachfrist nicht an.

Ra 2022/11/0021

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