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Mautrecht Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (RV 938 AB 997 BlgNR 27. GP), BGBl I 2021/155

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/155ZVR 2021, 317 Heft 9 v. 23.8.2021

Die wesentlichen Punkte der Gesetzesänderung sind:

Einrichtung der BMK als nationale Kontaktstelle im Falle der Nichtzahlung von Mauten innerhalb der EU;

Zuständigkeit der ASFINAG für die grenzüberschreitende Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut und Verfolgung von Mautprellerei;

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