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Gefahrgutrecht Änderungen der Anlage 1 zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), BGBl III 2021/107

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/152ZVR 2021, 316 Heft 9 v. 23.8.2021

Der Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter des RID hat gem Art 21 § 3 seiner Geschäftsordnung im schriftlichen Verfahren beschlossen, die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) zu ändern.

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