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Tatzeitpunkt bei Verstoß gegen die Auskunftspflicht, Anfragedatum reicht aus

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/130ZVR 2021, 291 - 292 Heft 7 und 8 v. 7.7.2021

Nach der Judikatur des VwGH zur Konkretisierung der Tatzeit nach § 103 Abs 2 KFG reicht es aus, wenn sich aus dem Spruch jedenfalls das Anfragedatum ergibt (vgl etwa VwGH 23. 7. 2004, 2004/02/0224; 7. 3. 2016, Ra 2016/02/0006).

Ra 2021/02/0022

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