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Höchstes Schmerzengeld: € 320.000,-

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2021/109ZVR 2021, 213 - 216 Heft 6 v. 26.5.2021

§ 1325 ABGB

Schmerzengeldzuspruch € 320.000,- für 53-jährigen Mann mit Querschnittslähmung und Bewegungsunfähigkeit aller vier Extremitäten, Blasen- und Mastdarmfunktionsstörung, weitgehender Lähmung der Atemmuskulatur, massiv beeinträchtigter Thermoregulation; bis ans Lebensende nur im Rollstuhl fortbewegungsfähig.

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