vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gefahrgutrecht Multilaterale Sondervereinbarung RID 6/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID, BGBl III 2020/191, 194 und 219

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/29ZVR 2021, 54 Heft 2 v. 26.1.2021

Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Österreich, Deutschland, Frankreich, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Italien, Rumänien, Luxemburg, Schweden, Ungarn, Serbien, Norwegen, Dänemark, Portugal, Belgien, Lettland, Slowenien und der Türkei unterzeichnet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!