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Kraftfahrrecht Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (39. KFG-Novelle) (RV 411 AB 418 BlgNR 27. GP), BGBl I 2020/134

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/19ZVR 2021, 53 Heft 2 v. 26.1.2021

Die 39. KFG-Nov enthält folgende Schwerpunkte:

Die Liste der Fahrzeuge, die ex lege Blaulicht führen dürfen, wird auf Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände sowie auf Fahrzeuge der Fernmeldebehörde erweitert.

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