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Verweigerung der Blutuntersuchung, amtsärztliche Untersuchung für die Feststellung der Beeinträchtigung durch Suchtmittel ausreichend

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/46ZVR 2021, 64 - 65 Heft 2 v. 26.1.2021

Die Frage, ob "die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gem § 5 Abs 1 StVO) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gem § 58 Abs 1 StVO vorliegt (etwa wegen starker Übermüdung), ist - abgesehen von den Fällen der Verweigerung - anhand der Blutuntersuchung festzustellen (ebenso VwGH 6. 5. 2020, Ra 2019/02/0104). Nichts anderes kann für die Beeinträchtigung durch Suchtmittel iSd § 14 Abs 3 FSG-GV gelten.

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