Bestehende Regelungen zum automatisierten Fahren verweisen im Hinblick auf die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln auf eine diesbezügliche Zusage der Hersteller. Dieser Ansatz greift zu kurz; es bedarf vielmehr einer Übersetzungsleistung bestehender Regelungen, die auch den Staat fordert, entsprechende Regelungen vorzusehen. (FN )