Seit dem Erscheinen des ersten Beitrags in ZVR 2018, 506 zur neuen EisbKrV ist mittlerweile eine relativ beachtliche Anzahl an Erk des VwGH ergangen, durch die die Rechtsmaterie weiterentwickelt wurde. Zudem wurden die grundlegenden ges Kostenbestimmungen des EisbG einer verfassungsrechtl Überprüfung durch den VfGH unterzogen. Während in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der EisbKrV va noch techn Aspekte der Sicherung Schwerpunkt der Verfahren vor den Behörden und Verwaltungsgerichten waren, liegt der Schwerpunkt nunmehr auf der Frage der Tragung der Kosten durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und Träger der Straßenbaulast (vorwiegend Gemeinden und Länder). Der vorliegende Beitrag fasst die aktuelle Rsp zusammen und stellt den gegenwärtigen Stand zu Sicherung und Kostentragung dar.