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Beeinträchtigung durch Suchtgift, Blutuntersuchung ist maßgebend

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/201ZVR 2021, 401 Heft 11 v. 27.10.2021

Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gem § 5 Abs 1 StVO) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gem § 58 Abs 1 StVO vorliegt (etwa wegen starker Übermüdung), ist - abgesehen von den Fällen der Verweigerung - anhand der Blutuntersuchung festzustellen.

Ra 2021/02/0134

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