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Straßenpolizeirecht V der BMK über die vorübergehende Aufhebung des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots aufgrund von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (1. COVID-19 Fahrverbots-Aufhebung Verordnung), BGBl II 2020/176

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/138ZVR 2020, 303 Heft 9 v. 31.8.2020

Die Fahrverbote gem § 42 Abs 1 und 2 StVO wurden vorübergehend (bis zum Ablauf des 17. 5. 2020) aufgehoben.

Inkrafttreten: 24. 4. 2020

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