Der COVID-19-Virus hat auch vor dem Reiserecht nicht haltgemacht und es nachhaltig "infiziert". Was an einem Tag noch klar erschien oder undenkbar war, ist am nächsten Tag Vergangenheit - Tage, die in ihrer Geschwindigkeit und Dramatik aus dem Kalender gefallen zu sein scheinen. Eine laufende, an die jeweilige konkrete Lage gebundene Beurteilung von Positionen (Reisender/Reiseveranstalter/Reisevermittler) und Auslegung von Begriffen ist notwendig, um Entscheidungen treffen zu können. Der nachstehende Beitrag geht auf die in der jeweiligen Situation teilweise von der Rsp erarbeiteten Parameter ein, um künftig eine leichtere Beurteilung vornehmen zu können.