vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorfälle nach rk Entziehung, diese bilden Grundlage für ein weiteres Entziehungsverfahren

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/125ZVR 2020, 263 - 265 Heft 7 und 8 v. 16.7.2020

I. Das Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung ist insofern ein einheitliches, als die Beh bei der Entziehung der Lenkberechtigung sämtliche Erteilungsvoraussetzungen zu beurtei len und idZ alle bis zur Bescheiderlassung verwirklichten Umstände zu berücksichtigen hat (VwGH 23. 10. 2001, 2001/11/0185; 29. 4. 2003, 2001/11/0064; vgl auch VwGH 22. 3. 2002, 2001/11/0342, mwN). Auch die BerBeh hatten bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit alle relevanten Vorfälle, und zwar auch die im Zuge eines Entziehungsverfahrens verwirklichten, zu berücksichtigen (VwGH 18. 11. 1997, 97/11/0309, mwN). Dies gilt auch im Entziehungsverfahren nach dem FSG für die Rechtslage nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Die VwG haben daher nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens während eines anhängigen Beschwerdeverfahrens verwirklichte Umstände bereits in ihrer Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine Entziehung der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!