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Verbotenes Halten, Verwendung der Alarmblinkanlage ist unzulässig

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/123ZVR 2020, 263 Heft 7 und 8 v. 16.7.2020

Hat der Fahrzeuglenker nicht erlaubtermaßen angehalten, sondern verbotenerweise gehalten, so muss auch das Einschalten der Alarmblinkanlage als rechtswidrig angesehen werden.

Ra 2020/02/0039

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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