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Data Overload? Die Auskunftspflicht nach § 103 Abs 2 KFG im Spannungsfeld mit dem Grundsatz der Speicherbegrenzung Zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität der zeitlich unbegrenzten Aufbewahrung von Fahrtenbüchern

BeitragAufsatzThorsten Holzer, Matthias WolfZVR 2020/75ZVR 2020, 167 - 172 Heft 5 v. 22.4.2020

Die in § 103 Abs 2 KFG verankerte Pflicht zur Führung von Fahrtenbüchern wirft im Hinblick auf das Fehlen korrespondierender Bestimmungen über die Löschung dieser Aufzeichnungen Fragen betreffend die datenschutzrechtliche Konformität dieser Regelung auf.

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