Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen der luftfahrtspezifischen Haftung von Fluggesellschaften für Personenschäden. Aufgrund der Vielzahl von einschlägigen Bestimmungen - die in ihrer Systematik nicht selten von den Grundzügen des Schadenersatzrechts abweichen - erfolgt eine übersichtliche und systematische Darstellung der aktuellen Rechtslage. Anlassfall dafür ist die im Dezember 2019 ergangene Entscheidung C-532/18 des EuGH in der RS , (FN ) die diese Thematik in unterschiedlichsten Facetten neu entfachte.