vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhörungsrecht der Interessenvertretungen, berufsspezifische Betroffenheit muss vorliegen

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/68ZVR 2020, 143 - 144 Heft 4 v. 23.3.2020

Sind Mitglieder einer Berufsgruppe "ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer" durch eine straßenpolizeiliche Verordnung betroffen, wird nicht bewirkt, dass ihre Interessen iSd § 94f Abs 1 lit b Z 2 StVO spezifisch berührt werden.

V 14/2019

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!