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Luftfahrtrecht Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend Anpassung der Haftungshöchstbeträge gemäß Art 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen), BGBl III 2019/197

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/40ZVR 2020, 60 Heft 2 v. 29.1.2020

Die Haftungshöchstbeträge (Haftung des Luftfrachtführers) wurden angepasst.

Inkrafttreten: 28. 12. 2019

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