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Schifffahrtsrecht V des BMVIT, mit der die V betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung) geändert wird, BGBl II 2019/301

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/38ZVR 2020, 60 Heft 2 v. 29.1.2020

Es erfolgten Änderungen im Bereich technischer Mindestanforderungen für Fahrzeuge der Kategorie 1, und Sonderbestimmungen für elektrische Antriebe wurden in die Anlage 3 aufgenommen.

Inkrafttreten: 12.

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