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Abgestufte Strafsätze, Geschwindigkeiten innerhalb des Rahmens sind bereits gewichtet

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/226ZVR 2020, 409 - 410 Heft 12 v. 25.11.2020

Der Gesetzgeber hat die mit einer erhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung einhergehenden Umstände bereits durch die Gliederung der Absätze in § 99 StVO mit ihren unterschiedlichen Strafrahmen entsprechend gewichtet (vgl VwGH 6. 7. 2015, Ra 2015/02/0042).

Ra 2020/02/0011

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