Vor dem Hintergrund der einschlägigen Entscheidungen des dBGH vom 25. 5. 2020 und der jüngst durch den EuGH v 9. 7. 2020 (FN ) (C-343/19 ) geklärten Zuständigkeit österr Gerichte analysiert der Beitrag die Rechtsbehelfe österr VW-Käufer aus irrtums-, gewährleistungs- und schadenersatzrechtlicher Perspektive. Besonders berücksichtigt wird dabei auch die Frage, ob die VW-Käufer auch von der VW AG den bloßen Ersatz des Minderwerts fordern können, wenn sie ihre Kfz nicht zurückgeben.