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Kraftfahrrecht V des BMVIT, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (65. Novelle zur KDV 1967), BGBl II 2019/172

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/143ZVR 2019, 302 - 303 Heft 9 v. 21.8.2019

Mit der vorliegenden V wurden wieder verschiedene Anpassungen und Aktualisierungen der KDV vorgenommen. Wesentliche Punkte sind:

Die zulässige Länge für Doppelgelenk-Oberleitungsbusse wurde auf 25 m erhöht.

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