Der jährliche Fahrverbotskalender, mit dem das Fahren mit Lkw oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und von Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5t beträgt, zu gewissen Zeiten auf bestimmten Strecken verboten wird, wurde kundgemacht.