§ 27a Abs 1, §§ 28, 88 Abs 1 JN; Art 6, 7 Fluggastrechte-VO (EG) 261/2004; Art 6 Abs 2, Art 7 Nr 1 lit a EuGVVO 2012
Die bereits erfolgte Zurückweisung der Klage wegen örtl Unzuständigkeit steht einem Ordinationsantrag nicht grundsätzlich entgegen, weil im Fall seiner Stattgebung die Klage neu beim ordinierten Gericht einzubringen wäre.