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Kein Verbesserungsauftrag bei ungenügender Erfüllung der Anordnung

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/48ZVR 2019, 108 Heft 3 v. 19.2.2019

Im Entziehungsverfahren nach § 24 Abs 4 FSG ist nur mehr zu prüfen, ob der in RK erwachsenen Anordnung Folge geleistet wurde. Ist das nicht der Fall, so ist die Lenkberechtigung nach § 24 Abs 4 letzter Satz FSG "bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen" (vgl VwGH 11. 4. 2018, Ra 2018/11/0067). Diese materiell-rechtliche Konsequenz lässt keinen Raum für Verbesserungsaufträge.

Ra 2018/11/0165

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