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Beeinträchtigung durch Suchtgift, Blutuntersuchung ist maßgeblich

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/210ZVR 2019, 407 - 408 Heft 12 v. 3.12.2019

Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gem § 5 Abs 1 StVO) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gem § 58 Abs 1 StVO vorliegt (etwa wegen starker Übermüdung), ist - abgesehen von den Fällen der Verweigerung - anhand der Blutuntersuchung festzustellen.

Ra 2019/02/0105

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