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Pflichten des Zulassungsbesitzers sind nicht auf bestimmte Überlassungszwecke beschränkt

Judikaturübersicht VerwaltungStrassenverkehrsrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2018/17ZVR 2018, 34 - 35 Heft 1 v. 20.1.2018

Entscheidung: VwGH 5.9.2017, Ra 2017/02/0010

Normen: § 103 Abs 1 KFG

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