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Flucht vor Polizei, Befahren zweier Fußgängerzonen ist fortgesetztes Delikt

Judikaturübersicht VerwaltungStrassenverkehrsrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2017/134ZVR 2017, 268 - 269 Heft 7 und 8 v. 4.8.2017

Normen: § 22 VStG; § 76 a StVO

Schlagwörter:

Handlungen; Mehrheit; Begehungsform; Gleichartigkeit; Einheit; Bestrafung

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