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Entscheidungen zum deutschen Schadenersatzrecht 2017/1 - Tierhalterhaftung für ein Pferd - § 833 BGB - Haftungsprivilegierung des Tierhalters nach § 833 Satz 2 BGB nur bei einer auf Gewinnerzielung angelegten Tätigkeit

Schadenersatzrecht; AuslandJudikaturDr. Christian HuberZVR 2017/115ZVR 2017, 212 Heft 6 v. 15.7.2017

Normen: § 833 Satz 2 dBGB; § 833 Satz 1 dBGB; § 1320 Satz 2 ABGB

Schlagwörter:

Ausland; Deutschland; Tierhalterhaftungsprivileg; Gewinnerzielung; Absicht Gewinnerzielung; Umzäunung

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