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Auskunftspflicht, mehrere Auskunftspflichtige sind nur bei gemeinschaftlicher Überlassung des Kfz möglich

Judikaturübersicht VerwaltungKraftfahrrechtDr Gerhard PürstlZVR 2017/100ZVR 2017, 186 - 187 Heft 5 v. 10.6.2017

Entscheidung: VwGH 9.9.2016, Ra 2016/02/0084

Normen: § 103 Abs 2 KFG; § 309 ABGB

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