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Der zur Kfz-Begutachtung Ermächtigte muss nicht Eigentümer der Einrichtung oder einzelner Geräte sein

Judikaturübersicht VerwaltungVerkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2017/60ZVR 2017, 143 - 144 Heft 4 v. 15.4.2017

Entscheidung: VwGH 8.9.2016, Ra 2016/11/0011

Normen: § 57 a Abs 2 KFG

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