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Verkehrszeichen, nur grobe Abweichungen von den Anbringungsvorschriften führen zur Ungültigkeit

Judikaturübersicht VerwaltungStrassenverkehrsrechtn. n.ZVR 2016/118ZVR 2016, 327 Heft 7 und 8 v. 5.8.2016

Entscheidung: VwGH 5.2.2016, Ra 2016/02/0005

Normen: § 48 Abs 1 StVO; § 48 Abs 5 StVO

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