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KFG - Auskunftspflicht besteht auch dann, wenn Lenker zuvor (unaufgefordert) bekanntgegeben wurde

Judikaturübersicht VerwaltungKraftfahrrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2015/220ZVR 2015, 406 Heft 12 v. 1.12.2015

Entscheidung: VwGH 9.6.2015, Ro 2015/02/0010

Normen: § 103 Abs 2 KFG; § 134 Abs 1 KFG; § 9 Abs 1 VStG

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