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Abgrenzung zwischen Gefälligkeit oder Auftrag bzw. Geschäftsführung ohne Auftrag

Entscheidungen zum deutschen Schadenersatzrecht 20152Univ.-Prof. Dr. Christian HuberZVR 2015/227ZVR 2015, 411 - 412 Heft 12 v. 1.12.2015

Normen: § 683 dBGB; § 670 dBGB

Schlagwörter:

Gefälligkeit; Sportverein; Verein; Schaden; Verkehrssitte; Rechtsbindungswille; Minderjährige; Versicherungsschutz; Versicherung;

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