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VwGG - Mögliches Entziehungsverfahren ist kein Grund für aufschiebende Wirkung

VerwaltungsgerichtsbarkeitJudikaturDr. Gerhard PürstlZVR 2014/181ZVR 2014, 307 Heft 9 v. 1.9.2014

VwGH 27.11.2013, 2013/02/0067

Schlagwörter:

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit; Vollzug der Strafe; aufschiebende Wirkung; drohendes Entziehungsverfahren;

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