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Verpflichtung zur Stellplatzkontrolle hinsichtlich nachträglich kundgemachter Verbote besteht nicht

StVOStrassenverkehrsrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2014/143ZVR 2014, 264 Heft 7 und 8 v. 1.7.2014

Normen: § 24 Abs 1 lit a StVO

Schlagwörter:

Verwaltungsverfahren; Straßenverkehrsordnung; Vorschriftszeichen; Halten und Parken verboten; mobiles; vor der Kundmachung; Entlastungsbeweis; Aufstellungsort; Kraftfahrzeug; regelmäßige Kontrolle; Halte- und Parkverbot; abgestelltes; Verwaltungsübertretung; öffentlicher Raum; städtischer Bereich; Ungehorsamdelikt; Nachweis; Verbotstafel; Abstellort; nachträgliche; Kundmachung; Fahrlässigkeit; Abstellen; Kfz;

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