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Unfall beim Schaukeln als echtes Handeln auf eigene Gefahr

SchadenersatzrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Christian HuberZVR 2014/109ZVR 2014, 204 - 206 Heft 6 v. 1.6.2014

Normen: § 1295 ABGB

Schlagwörter:

Handeln auf eigene Gefahr; Zumutbarkeit der Selbstsicherung; gefährliche Spiele; Schaukeln;

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