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Gestohlene Beleuchtungseinrichtung ändert nichts an der Strafbarkeit des Verhaltens

StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard PürstlZVR 2013/47ZVR 2013, 106 Heft 3 v. 1.3.2013

Normen: § 1 Abs 1 Z 3 FahrradV; § 1 Abs 1 Z 6 FahrradV

Schlagwörter:

Fahrrad; Ausrüstungsvorschriften; Beleuchtung; Diebstahl;

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