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FSG - Ziel des § 23 Abs 1 FSG ist Führerschein-Umschreibung nach Wohnsitzverlegung

KraftfahrrechtJudikaturDr. Gerhard PürstlZVR 2013/181ZVR 2013, 337 - 339 Heft 10 v. 1.10.2013

VwGH 23.4.2013, 2013/02/0010

Schlagwörter:

ausländische Lenkberechtigung; Nicht-EWR-Staat; Erwerb nach Wohnsitzverlegung in den ausländischen Staat; Umschreibung; Sechs-Monats-Frist;

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