Zusammenfassung: Der Beitrag setzt sich mit der Haftung von Hotelbetreibern sowie Reiseveranstaltern im Rahmen der Erfüllungsgehilfenzurechnung bei Schadenfällen auseinander. Anhand vieler Beispiele aus der Judikatur gibt er einen Überblick über den Umfang und die Reichweite der Verkehrssicherungspflichten. Die wichtigsten Aussagen der Erkenntnisse sind thematisch geordnet auch in einer Tabelle zusammengefasst. Auf der anderen Seite widmet sich der Autor auch dem Begriff des allgemeinen Lebensrisikos und erörtert, wie weit Reiseteilnehmer selbst Sorge dafür tragen müssen, dass Schadenfälle vermieden werden.