§ 1304 ABGB; § 2 Abs 1 Z 17 StVO; § 19 Abs 4 StVO; § 19 Abs 6a StVO; § 52 lit c Z 23 StVO
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der OGH mit unterschiedlichen Ansichten betreffend die Vorrangverhältnisse auf einer Kreuzung auseinanderzusetzen. Ein Radfahrer, der von einem Radweg kam, war mit einem Kfz-Lenker zusammengeprallt, der aus einer Straße mit dem Zeichen "Vorrang geben" in den Kreuzungsbereich einfuhr.