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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Zusatzübereinkommens zum Übereinkommen über den Straßenverkehr, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, BGBl III 2011/175

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/20ZVR 2012, 54 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag informiert darüber, dass weitere Staaten das Europäische Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über den Straßenverkehr unterfertigt haben.

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