Zusammenfassung: Der erkennende Fachsenat äußert sich mit dieser Entscheidung zu der Frage, ob einem spielenden Kind Mitverschulden an einem Verkehrsunfall mit KFZ-Beteiligung anzulasten ist.
Rechtsgrundlagen: § 1304 ABGB; § 1310 ABGB; § 7 EKHG; § 3 StVO; § 20 StVO