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Raubdelikt, fünf Jahre Entziehungszeit zu lange

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/187ZVR 2011, 307 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH die Frage als zentrales Element in den Mittelpunkt seiner Entscheidung, ob die Behörde im Rahmen ihrer Verkehrszuverlässigkeitsprüfung die Entziehungszeit einer Lenkberechtigung mit 5 Jahren überschießend ausgemessen hat.

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 FSG; § 25 Abs 1 FSG; § 25 Abs 3 FSG

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