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Unterscheidung von Straftatbeständen in wesentlichen Elementen, keine Doppelbestrafung

VerwaltungsverfahrenJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2011/184ZVR 2011, 304 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der VwGH zu der bedeutenden Frage, unter welchen Voraussetzungen die Sanktionierung eines einzigen gesetzten Verhaltens nach verschiedenen Straftatbeständen zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1a StVO

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