Zusammenfassung: Per Kundmachung wird informiert, dass sowohl Tschechien als auch Finnland die Multilaterale Vereinbarung M226 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von calciumcarbidhaltiger Entschwefelungsmitteln der UN 1402 (CALCIUMCARBID), Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I, unterfertigt haben.